Sozialgericht Berlin: Klagen nehmen zu

Die Hartz-IV-Klagen in Berlin nehmen weiter zu, rund 100 Fälle werden täglich am Berliner Sozialgericht behandelt. Am häufigsten wird um die Mietkosten gestritten.

Fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV steht fest, dass kein Gesetz das Sozialgericht so verändert hat, wie die Hartz-IV-Reform. Erreichten das Gericht im Jahr 2004 noch 17.500 Verfahren, belief sich 2009 die Zahl auf 39.000. Knapp 27.000 davon betrafen Hartz-IV-Bescheide.
>>> Vollständige Meldung: tagesspiegel.de/…

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3 Antworten zu “Sozialgericht Berlin: Klagen nehmen zu”

  1. die regelse4tze sind def. zu nirdeig man weidf nicht wie man alles bezahlen soll unmf6glich zum beisp. sind kosten arztpraxisgebfchr,medikamente bezahlen ,note4rzte,krankenhaustagegeld und die lebendsmittelpreise sind auch drastisch gestiegen

  2. hallo ich find gut das man sich hier mal fcber hartz4 auslassen kann ich frag mich mit welhecm rech sich das a amt fcber gesetze drfcber stellen kann ich mudf mich auch daran halten die tun,egal worum es geht gar nichts so mf6chte ich auch mal mein geld verdienen man hat hier in deutschland fast gar keine rechte mehr oder wird beschnitten ohne ende und es sitzen leute auf dem amt die fcberhaupt keine ahnung haben das ist eine schande man spricht immer fcber das ausland wie schlecht es denen geht aber was hier wirklich los ist in deutschland darfcber sagt keiner was ICH HABE GRO?EN FRUdft

  3. Es ist schon mal erstaunlich, wie sich der Begriff Existenzminimum im Laufe der Jahre so enwktcielt hat.Das schuldrechtliche Existenzminimum liegt heute bei 989,99 €(wird auch pfe4ndungsfreies Einkommen genannt). Das Kann man natfcrlich nicht ffcr ALG II anwenden, denn dann we4ren diese Ausgaben enorm hf6her als jetzt. Also hat man das soziokulturelle oder se4chliche Existenzminimum erfunden, das deutlich unter dem schuldrechtlichen liegt.Mal davon abgesehen, dass allein schon die Basis der Berechnung ffcr Hartz 4 bewusst falsch gewe4hlt wurde, setzt sich die Falschberechnung in den Existenzminimumsberechnungen des Bundestages fort. Kein Wunder, dass sich jetzt das Bundesverfassungsgericht damit besche4ftigt. Es gibt ja etliche Berichte, Nachweise von Institutionen, Organisationen, Parteien , Einzelpersonen etc., die beweisen, dass die aktuellen Regelsatzberechnungen falsch sind.Deshalb meine ich, dass jegliche Sanktionen (sprich Abzfcge in Geld) gegen ALG II Bezieher verfassungswidrig sind. Es kann nicht sein, dass Jobcenter, deren Existenz selbst verfassungswidrig ist, Leute in existenzbedrohende Lagen bringt.