BVG: Aus für Vorratsdatenspeicherung

Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr hält ein deutsches Gesetz der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht stand. Nach den Bemessunggrundlagen der Hartz-IV-Regelsätze hat das höchste deutsche Gericht jetzt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und somit nichtig erklärt. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen in der jetzigen Form gegen das Grundgesetz.
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