Schutzhüllenverträge in Deutschland unwirksam

Das Wort Schutzhüllenvertrag wird man vergeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) suchen, da es sich um eine aus den USA stammenden Verkaufsform handelt. Softwarehersteller schweißen dabei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in die Verpackungsfolie der zum Verkauf angebotenen Standardsoftware ein. Auf die Folie wird dann der Hinweis geklebt, dass der Käufer durch das Aufreißen der Schutzhülle diese AGB akzeptiert. Nach deutschem Recht werden diese AGB regelmäßig nicht wirksam vertraglich vereinbart, da der Kunde vor dem Aufreißen der Verpackung keine Möglichkeit hatte, die AGB überhaupt durchzulesen.
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