Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen

Petition | Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen vom 20.09.2010 Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1 April
2011 in Deutschland nicht greift.

Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.

Begründung
Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.

Naturstoffe, denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.

Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel. Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.

Quelle: Deutscher Bundestag

[ad]

Print Friendly, PDF & Email