Sicherungsverwahrung

Sicherungsverwahrung – Umsetzung des verfassungsrechtlichen „Abstandsgebots“ auf den Weg gebracht. Zu Fragen der künftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung haben heute auf Einladung des Bundesjustizministeriums die Justizstaatssekretäre und -staatssekretärinnen aus Bund und Ländern im Bundesjustizministerium beraten und die gemeinsame Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots auf den Weg gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 gefordert, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung stärker als bisher von der Strafhaft unterscheiden muss.

Sicherungsverwahrte bleiben eingesperrt, obwohl sie ihre Strafe bereits vollständig verbüßt haben. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss daher stärker als bisher freiheitsorientiert und therapiegerichtet ausgestaltet werden.
>>> Quelle BMJ vollständige Pressemitteilung

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