Nürnberg, 09.02.2010 – Die Bundesanstalt für Arbeit zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
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Eine Antwort zu “Bundesanstalt für Arbeit zum Regelsatzurteil”
Langsam wird es eng ffcr die Regierung. Anstatt Ihre eigenen Fehler ehezuseinn wird alles wieder auf die anderen geschoben. Jetzt muss gespart werden was das Zeug he4lt. Da fragt man sich warum die Jungs und Me4dels nicht erstmal bei sich selbt anfangen mit dem sparen