Halten und führen von Hunden in Berlin

Aus der Presse konnten wir bereits entnehmen, dass seit dem 01. Januar 2010 Hunde aller Rassen gekennzeichnet und haftpflichtversichert werden. Die Kennzeichnungspflicht für Hunde mit einem fälschungssicheren Chip ist  bereits seit dem 1. Januar 2005 Pflicht.  Für Hunde die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden, gilt eine Frist bis zum 01. Januar 2010. Hunde müssen mit einem fälschungssicheren Chip der ISO-Norm gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung dient zur Identifizierung des Tieres und um die Herkunft (Besitzer) zu ermitteln.
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