Gefahrenabwehr (Hunde)

Drohgebärden, Anspringen oder Beißen gehören zum natürlicherweise vorkommenden Verhalten eines Tieres und dienen ursprünglich dem Spiel, Beutefang, Rangkämpfen oder der Verteidigung. Hat ein Hund ohne ersichtlichen Grund andere Tiere oder Menschen bedroht oder verletzt, kann die Ursache dafür in einer grundsätzlichen

Verhaltensstörung des Tieres oder dem Fehlverhalten der Beteiligten liegen. In diesem Fall muss der Hund in der Regel innerhalb von drei Tagen dem Amtstierarzt vorgestellt werden. Der Amtstierarzt entscheidet nach Prüfung der Umstände über ggf. einzuleitende Maßnahmen.
>>> Komplette Meldung: http://anisite.de…

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