Hartz4 und die Familienversicherung

Ab 1. Januar 2016 tritt für Hartz4-Bezieher die gesetzliche Versicherungspflicht für Krankenkassen in Kraft. Als Ziele der Änderung sollen für alle Verfahrensbeteiligten positive Effekte entstehen. So sollen sowohl für die Jobcenter als auch die Krankenkassen deutliche verwaltungstechnische Entlastungen und hierdurch beschleunigte und vereinfachte Verfahren für die Bezieher von Arbeitslosengeld II erwartet werden. Es wird zwar behauptet, dass sich Mehreinnahmen für die Krankenkassen nicht daraus generieren lassen, aber bei näherer Betrachtung ergibt sich ein völlig anderes Bild.

Positiver Effekt für Krankenkassen sind sehr wohl deutlich höhren Einnahmen durch die Beiträge, die die Jobcenter für die ehemaligen Familienversicherten aufwenden müssen. Für Jobcenter und Krankenkassen sollen auch wesentliche bürokratische Entlastungen entstehen, aber schon durch Erfassung und Anmeldung entsteht bei beiden ein Aufwand, den es zuvor nicht gab, denn um in Familienversicherung Mitversicherte mussten sich die Jobcenter bisher nicht kümmern und bei Krankenkassen müssen alle Betroffenen aus den bisherigen Versicherungen herausgenommen und alle einzeln neuversichert werden. Auch kann es keine Beschleunigung für die Jobcenter oder Krankenkassen sein, denn beschleunigter als gar nix tun müssen gibt’s nicht. Wie nahezu immer, entpuppt sich ein als Vereinfachung verkauftes Verfahren als das genaue Gegenteil.

Jeder Pflichtversicherte, der aus der Familienversicherung rausfällt, bringt der neuen Krankenkasse Geld und spart der alten KK Kosten. Dazu kommt noch, dass Personen, die neu Pflichtversichert werden, möglicherweise mit weniger Leistung auskommen müssen, also eine schlechtere Versorgung erhalten als bisher von der Familienversicherung und damit schlechter gestellt sind als andere Angehörige der eigenen Familie. Waren Mitversicherte bislang mit dem gleichen Tarif wie der Hauptversicherte ausgestattet, bringt eine Neuversicherung nun wohl meist nur noch den Grundtarif mit der allernötigsten Mindestversorgung.

Selbst der Aufwand für eine eventuell zu beantragende Befreuung von Zuzahlungen steigt, denn nun hat jeder Versicherte die Befreiung separat zu beantragen und auch separat die Voraussetzungen zu erbringen, was wieder mit Mehrkosten einher geht, die die Jobcenter oder Krankenkassen nicht übernehmen.

Quelle:
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/eigene-versicherung-fuer-alg-ii-bezieher-ab-112016_240_316718.html

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