Garantie oder Gewährleistung? Schluss mit dem Begriffswirrwarr

Bei der Unterscheidung zwischen „Garantie“ und „Gewährleistung“ geraten garantiert nicht nur Laien durcheinander. Gut, dass die Verbraucherzentrale Berlin hier mit einer Erklärung Gewehr bei Fuß steht. Auf der sicheren Seite sind Kunden mit der Gewährleistung. Sie ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Jahre. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf frei von Fehlern war.
>>> Komplette Meldung: berlin-region.com/…

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